AGB

Allgemeine Reisebedingungen

WomenFairTravel - Frauenreisen

Allgemeine Reisebedingungen  

Liebe Teilnehmerin, bitte lies die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam und vor Deiner Buchung einer Reise durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden zum Inhalt des Reisevertrages, der im Falle deiner Buchung zwischen uns, dem Unternehmen WomenFairTravel GmbH (WFT), und dir zustande kommt.

 1. Anmeldung, Bestätigung, Abschluss
(a) Mit deiner Reiseanmeldung bietest Du WomenFairTravel GmbH (WFT) den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, E-Mail oder Internet erfolgen. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme deiner Anmeldung durch uns (WFT) zustande. Die Reisebestätigung wird Dir als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor und Du bist berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von WFT durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) anzunehmen. Der Reisevertrag kommt sodann mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande und Du erhältst entsprechend die Reisebestätigung. (b) Du hast für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmerinnen wie für deine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern du diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestätigung beiliegt und sämtliche gezahlten Kundinnengelder absichert, ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, und insbesondere WFT nicht mehr aufgrund fehlender Teilnehmerinnenzahl vom Reisevertrag zurücktreten kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig.  

3. Leistungen
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Detailbeschreibungen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.  

4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen
(a) WFT behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis b) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird WFT den Reiseteilnehmerinnen umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der Teilnehmerin nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
(b) Da 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann die Teilnehmerin eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4 (a) unter a) bis b) genannten Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für WFT führt. Hat die Reiseteilnehmerin mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von WFT zu erstatten. WFT darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat der Reiseteilnehmerin auf deren Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
(c) WFT behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeiten- oder Routenänderungen). WFT hat den Teilnehmerinnen hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann WFT sie nicht einseitig vornehmen. WFT kann indes den Teilnehmerinnen eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer von WFT bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann WFT die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der Teilnehmerinnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. WFT kann der Teilnehmerin die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass die Teilnehmerin innerhalb einer von WFT bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
(e) WFT kann der Teilnehmerin in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die WFT die Teilnehmerin nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
(f) Nach dem Ablauf einer von WFT nach 4 (d) bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
(g) Tritt die Reiseteilnehmerin nach 4 (d) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit WFT infolge des Rücktritts der Teilnehmerin zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat WFT unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche der Teilnehmerin nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.  

5. Rücktritt durch die Reisende, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WFT. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(b) Trittst Du zurück, so verliert WFT den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat WFT folgende Entschädigungspauschalen bestimmt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von WFT und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen richten und in Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt der Teilnehmerin, wie folgt lauten:

- bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
- ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
- 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises.

Es bleibt Dir stets unbenommen, nachzuweisen, dass WFT ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(c) Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß den vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch deinerseits auf Umbuchungen besteht nicht.
(d) Du kannst innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt deiner eine Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie WFT nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. WFT kann dem Eintritt der Dritten widersprechen, wenn diese Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Dritte in den Vertrag ein, haften sie und die Kundin als Gesamtschuldnerinnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Dritten entstehenden Mehrkosten. WFT darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat den Teilnehmerinnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Dritten Mehrkosten entstanden sind.         

6. Rücktritt von WomenFairTravel
(a) WFT kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerinnenzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die MTZ in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung den Teilnehmerinnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. WFT hat den Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der Reiseteilnehmerin zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden der Teilnehmerin umgehend erstattet. WFT kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn WFT aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert ist. In diesem Fall hat WFT den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
(b) Sofern WFT nach (a) einen Rücktritt erklärt, so verliert WFT den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen der Teilnehmerin dieser unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von WFT zurückzuerstatten.  

7. Kündigung von WomenFairTravel
Stört die Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch WFT nachhaltig oder verhält sie sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann WFT ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält WFT den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt die Störerin selbst.  

8. Obliegenheiten der Reiseteilnehmerin, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung der Reiseteilnehmerin
(a) Die Reiseteilnehmerin hat auftretende Mängel unverzüglich bei der in der Reisebestätigung/ in den Reiseunterlagen genannten Stelle bzw. der örtlichen Reiseleitung von WFT oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt die Reiseteilnehmerin schuldhaft die Anzeige und konnte WFT infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist die Reiseteilnehmerin nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die Reiseteilnehmerin Abhilfe, so hat WFT den Reisemangel zu beseitigen. WFT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. WFT kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann WFT die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat WFT Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet WFT innerhalb der von der Teilnehmerin für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann die Teilnehmerin den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von WFT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag von der Teilnehmerin gekündigt, so behält WFT hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche der Teilnehmerin nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von WFT auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind der Teilnehmerin von WFT zu erstatten. WFT ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung der Teilnehmerin umfasst, unverzüglich für deren Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen WFT zur Last.  

9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von WFT gegenüber der Reiseteilnehmerin für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Identität des Luftfahrtunternehmens
WFT informiert bei Buchung eines (vermittelten) Fluges die Reiseteilnehmerin über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens bzw. über sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, muss/müssen diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und WFT muss unverzüglich sicherstellen, dass die Teilnehmerin unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.  

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
(a) WFT informiert die Reiseteilnehmerin vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
(b) Für die Einhaltung der Bestimmungen ist die Reiseteilnehmerin selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen, WFT hat seine vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Die Reiseteilnehmerin ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass ihr Reisepass oder ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat die Reiseteilnehmerin WFT beauftragt, für sie behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet WFT nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.  

12. Datenschutz
Über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten informieren wir Dich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und im Datenschutzhinweis. WFT hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung deiner Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Deine Daten werden ohne deine ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Du hast jederzeit die Möglichkeit, deine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Deine personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hast du das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben. Du kannst unter der Adresse info@womenfairtravel.com mit einer E-Mail von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@womenfairtravel.com kannst du auch der Nutzung oder Verarbeitung deiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.  

13. Allgemeines
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der Reiseteilnehmerin und WFT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.  

Reiseveranstalterin
WomenFairTravel GmbH
Geschäftsführerin: Evelyn Bader
Crellestr. 19/20
D-10827 Berlin
Tel. +49 30 200052030
mailto:info@womenfairtravel.com
http://www.womenfairtravel.com
Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 139235 B Ust-IdNr. DE283468088