AGB

Allgemeine Reisebedingungen (AGB)

WomenFairTravel GmbH
Stand: Juli 2026

Bitte lies die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam vor Deiner Buchung durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle einer Buchung zwischen der WomenFairTravel GmbH (nachfolgend „WFT") und der Kundin zustande kommt.

§ 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet die Kundin WFT den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, elektronisch oder in Textform erfolgen.
(2) Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) durch WFT bei der Kundin zustande.
(3) Die Reisebestätigung erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB.
(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot von WFT dar, an das WFT für die Dauer einer angemessenen, mindestens zehntägigen Frist gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Kundin es innerhalb der Frist ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Zahlung der Anzahlung) annimmt.
(5) Meldet die anmeldende Kundin weitere Teilnehmerinnen an, so haftet sie für deren vertragliche Verpflichtungen nur, wenn sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2 Zahlung
(1) Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
(2) Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und WFT nicht mehr gemäß § 7 Abs. 1 dieser Bedingungen zum Rücktritt berechtigt ist.
(3) Reiseversicherungen werden von WFT lediglich empfohlen (siehe § 4 Abs. 5); der Vertragsschluss und die Zahlung der Versicherungsprämie erfolgen unmittelbar zwischen der Kundin und der Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Reisepreis.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie aus der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung.

§ 4 Vermittelte Leistungen (Fremdleistungen)
(1) WFT vermittelt in Einzelfällen zusätzliche Leistungen anderer Anbieter (z. B. Flüge, Bahnfahrten, Reiseversicherungen oder Ausflüge), sofern diese ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
(2) Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Pauschalreise und werden von den jeweiligen Leistungsträgern in eigener Verantwortung erbracht.
(3) WFT haftet insoweit ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung der jeweiligen Leistung, nicht jedoch für deren Durchführung.
(4) Soweit Flüge nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, begründen Änderungen von Flugzeiten, Flugausfälle oder sonstige Störungen keinen Anspruch auf kostenfreien Rücktritt oder Vertragsänderung hinsichtlich der Pauschalreise.
(5) WFT empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung. Der Versicherungsvertrag kommt zwischen der Kundin und der Versicherungsgesellschaft zustande; die Kundin schließt ihn eigenständig über einen von WFT bereitgestellten Link ab. 

§ 5 Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss; erhebliche Vertragsänderungen
(1) WFT behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, sofern sich die Erhöhung unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss eingetretenen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, Abgaben oder Wechselkurse ergibt.
(2) Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der Kundin spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und unter Angabe der Berechnungsgrundlage mitgeteilt wird.
(3) Im Falle einer Kostensenkung ist der Reisepreis entsprechend zu reduzieren; WFT darf davon tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben abziehen und weist diese auf Verlangen der Kundin nach.
(4) Übersteigt eine nach Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann WFT sie nicht einseitig vornehmen. WFT kann der Kundin stattdessen die Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass diese innerhalb einer angemessenen, von WFT bestimmten Frist entweder das Angebot annimmt oder vom Vertrag zurücktritt. Das Angebot kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden.
(5) Kann WFT die Reise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung verschaffen, gilt Absatz 4 entsprechend; WFT kann der Kundin dabei wahlweise auch die Teilnahme an einer gleich- oder höherwertigen Ersatzreise anbieten (Art. 250 § 10 EGBGB).
(6) Reagiert die Kundin nicht innerhalb der nach Absatz 4 gesetzten Frist, gilt das Angebot nach Fristablauf als angenommen; hierauf wird sie im Angebot ausdrücklich hingewiesen.
(7) Unerhebliche Änderungen von Reiseleistungen sind zulässig, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. WFT informiert die Kundin hierüber klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger.

§ 6 Rücktritt durch die Kundin, Umbuchung, Ersatzperson
(1) Die Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WFT. Aus Beweisgründen wird die schriftliche Erklärung empfohlen.
(2) Im Falle des Rücktritts kann WFT eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird wie folgt pauschaliert:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % · 29–22 Tage: 35 % · 21–15 Tage: 40 % · 14–7 Tage: 60 % · 6–2 Tage: 90 % · ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises.
(3) Der Kundin bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass WFT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(4) Freiwilliges Rücktrittsrecht (7-Tage-Regelung): Die Kundin ist berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mindestens 45 Tagen liegt.
(5) Umbuchung: WFT kann der Kundin bis 45 Tage vor Reisebeginn nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten anbieten, einmalig auf eine andere Reise umzubuchen. Ein Anspruch der Kundin auf Umbuchung besteht nicht. Nimmt die Kundin ein solches Angebot an, wird ein pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50 € erhoben; etwaige Mehrkosten aufgrund von Preisunterschieden trägt die Kundin.
(6) Ersatzperson: Die Kundin kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn, spätestens jedoch 7 Tage vor Reisebeginn, auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt ihrer eine Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. WFT kann dem Eintritt widersprechen, wenn die Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Kundin und Dritte haften als Gesamtschuldnerinnen für den Reisepreis und etwaige durch den Eintritt entstehende, tatsächliche und angemessene Mehrkosten. Vermittelte Flüge sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

§ 7 Rücktritt durch WFT
(1) WFT kann wegen Nichterreichens der in der Reiseausschreibung angegebenen und bezifferten Mindestteilnehmerinnenzahl vom Vertrag zurücktreten.
(2) Der Rücktritt ist gegenüber der Kundin zu erklären spätestens 21 Tage vor Reisebeginn .
WFT gibt die Mindestteilnehmerinnenzahl und die maßgebliche Rücktrittsfrist bereits in der Reiseausschreibung sowie erneut in der Reisebestätigung an.
(3) WFT kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
(4) Erklärt WFT den Rücktritt nach Absatz 1 oder 3, verliert WFT den Anspruch auf den Reisepreis und erstattet bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

§ 8 Abhilfe bei Reisemängeln; Kündigung durch die Kundin
(1) Tritt während der Reise ein Mangel auf, hat die Kundin diesen unverzüglich der in der Reisebestätigung genannten Stelle oder der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen.
(2) WFT hat den Mangel zu beseitigen. WFT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist; WFT kann in diesem Fall gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen anbieten.
(3) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet WFT innerhalb einer von der Kundin gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann die Kundin den Vertrag kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn WFT die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe erforderlich ist. Weitergehende Ansprüche der Kundin, insbesondere nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB, bleiben unberührt.

§ 9 Mitwirkungs- und Anzeigepflichten der Kundin
Die Kundin ist verpflichtet, Mängel unverzüglich gemäß § 8 Abs. 1 anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft und hätte WFT infolgedessen Abhilfe schaffen können, sind Ansprüche der Kundin nach § 651m und § 651n BGB insoweit ausgeschlossen.

§ 10 Kündigung durch WFT
WFT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Kundin trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. WFT behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Mehrkosten einer notwendigen Rückbeförderung trägt die Kundin.

§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die vertragliche Haftung von WFT für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist gemäß § 651p Abs. 1 BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
(2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Montrealer Übereinkommen wegen Verlusts oder Beschädigung von Reisegepäck bestehen, sowie für sonstige Ansprüche nach internationalen Übereinkommen.

§ 12 Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
(1) WFT informiert die Kundin bei Buchung einer Reise mit Flugbeförderung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gemäß Verordnung (EG) Nr. 2111/2005.
(2) Steht die ausführende Fluggesellschaft bei Buchung noch nicht fest, teilt WFT diejenige Fluggesellschaft mit, die die Beförderung voraussichtlich durchführen wird, und informiert die Kundin unverzüglich, sobald die tatsächlich ausführende Fluggesellschaft feststeht oder wechselt.
(3) Die von der EU geführte Liste der mit Betriebsverbot belegten Luftfahrtunternehmen (EU Air Safety List) ist einsehbar unter: transport.ec.europa.eu/transport-modes/air/safety/air-ban_de

§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) WFT informiert die Kundin vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich ungefährer Fristen für die Beschaffung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
(2) Für die Einhaltung dieser Vorschriften sowie für die Beschaffung und Mitführung der erforderlichen Reisedokumente ist die Kundin selbst verantwortlich, soweit WFT ihre Informationspflicht nach Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt hat. Nachteile aus der Nichteinhaltung, insbesondere Rücktrittskosten, gehen zulasten der Kundin.

§ 14 Datenschutz
Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert WFT in der gesonderten Datenschutzerklärung unter www.womenfairtravel.com. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG, insbesondere zur Erfüllung des Reisevertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie, soweit einschlägig, auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Kundin stehen die Rechte aus Art. 15–21 DSGVO zu, einschließlich des Widerspruchsrechts nach Art. 21 DSGVO. Anfragen richtet sie an info@womenfairtravel.com.

§ 15 Verjährung
Ansprüche der Kundin nach §§ 651i ff. BGB verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

§ 16 Streitbeilegung
WFT weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist und nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Kundin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Reisevertrages im Übrigen unberührt.


Reiseveranstalterin
WomenFairTravel GmbH
Geschäftsführerin: Katja Tremel
Crellestr. 19/20, 10827 Berlin
Tel. +49 30 200052030 · info(at)womenfairtravel.com · www.womenfairtravel.com
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 139235 B
USt-IdNr.: DE283468088